Strafbefehl erhalten? Was jetzt wichtig ist.
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und fragen sich, was das für Sie bedeutet? Viele Betroffene sind überrascht, wenn plötzlich ein gelber Brief vom Amtsgericht im Briefkasten liegt. Nicht selten wird angenommen, es handele sich lediglich um eine Zahlungsaufforderung oder eine Verwarnung.
Tatsächlich ist ein Strafbefehl jedoch eine gerichtliche Entscheidung im Strafverfahren. Wenn Sie nichts unternehmen, wird der Strafbefehl nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig und steht einem strafrechtlichen Urteil grundsätzlich gleich.
Deshalb sollten Sie jetzt vor allem eines tun: Ruhe bewahren und die zweiwöchige Einspruchsfrist im Blick behalten. Ob ein Einspruch sinnvoll ist oder der Strafbefehl akzeptiert werden sollte, lässt sich regelmäßig erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, welche Fristen gelten und welche Fehler Sie nach Erhalt eines Strafbefehls vermeiden sollten.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Strafverfahren. Anders als bei einer Anklage findet zunächst keine öffentliche Hauptverhandlung statt. Stattdessen beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht den Erlass eines Strafbefehls.
Hält das Gericht den Tatverdacht für ausreichend, erlässt es den Strafbefehl. Darin werden die Rechtsfolgen festgelegt, beispielsweise eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder – in bestimmten Fällen – sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Viele Betroffene unterschätzen die Bedeutung eines Strafbefehls. Es handelt sich nicht um eine bloße Verwarnung, sondern um eine strafrechtliche Entscheidung des Gerichts. Wird kein Einspruch eingelegt, entfaltet der Strafbefehl grundsätzlich dieselben Wirkungen wie ein rechtskräftiges Urteil.
Worin unterscheidet sich ein Strafbefehl von einem Bußgeldbescheid?
Diese Begriffe werden häufig verwechselt. Ein Bußgeldbescheid betrifft lediglich eine Ordnungswidrigkeit, etwa einen Geschwindigkeitsverstoß. Ein Strafbefehl setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus. Er kann zu Eintragungen im Bundeszentralregister und – je nach Höhe der Strafe – auch im Führungszeugnis führen.
Welche Frist gilt für den Einspruch?
Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist dabei nicht das Ausstellungsdatum des Strafbefehls, sondern der Tag, an dem er tatsächlich zugestellt wurde. Die Zustellung erfolgt in der Regel förmlich in einem gelben Umschlag. Auf diesem Umschlag ist das Zustellungsdatum vermerkt, das für die Fristberechnung entscheidend ist. Betroffene sollten den gelben Umschlag daher keinesfalls wegwerfen, sondern sorgfältig aufbewahren. Im Streitfall lässt sich anhand der Zustellungsunterlagen nachvollziehen, wann die Einspruchsfrist begonnen hat und bis zu welchem Zeitpunkt ein Einspruch eingelegt werden kann.
Versäumen Sie die Frist, wird der Strafbefehl grundsätzlich rechtskräftig.
Sollte ich Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen?
Für Betroffene ist häufig schwer einzuschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht. Ohne Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte, lässt sich diese Frage in der Regel auch nicht beantworten. Deshalb empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen kann. Erst nach Prüfung der Akte lässt sich zuverlässig beurteilen, wie die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einzuschätzen sind und welche Vorgehensweise im konkreten Fall am besten geeignet ist.
Steht die Einspruchsfrist kurz vor dem Ablauf, kann vorsorglich Einspruch eingelegt werden, um Ihre Rechte zu sichern. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte kann anschließend gemeinsam entschieden werden, ob der Einspruch aufrechterhalten oder zurückgenommen werden soll.
Welche Folgen kann ein Strafbefehl haben?
Ein rechtskräftiger Strafbefehl kann weitreichende Folgen haben. Er wird grundsätzlich im Bundeszentralregister eingetragen und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch im Führungszeugnis erscheinen. Je nach Beruf oder Tätigkeit können sich daraus Nachteile bei Bewerbungen, behördlichen Genehmigungen oder berufsrechtlichen Verfahren ergeben. Zudem können fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen, Bewährungswiderrufe oder andere strafrechtliche Folgen ausgelöst werden. Daher sollte die Tragweite eines Strafbefehls nicht unterschätzt werden.
Häufige Fehler nach Erhalt eines Strafbefehls
Viele Betroffene versäumen die zweiwöchige Einspruchsfrist und verlieren dadurch wichtige Verteidigungsmöglichkeiten. Ebenfalls häufig sind unüberlegte schriftliche Stellungnahmen gegenüber Gericht oder Staatsanwaltschaft, die die eigene Position verschlechtern können. Manche zahlen die Geldstrafe vorschnell oder gehen fälschlicherweise davon aus, ein Strafbefehl sei lediglich eine „Verwarnung“.

