Hausdurchsuchung - Was sollten Sie jetzt tun?

Es ist früh am Morgen, es klingelt an der Tür und plötzlich stehen Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihnen. Für die meisten Menschen ist eine Hausdurchsuchung eine absolute Ausnahmesituation. Viele reagieren verständlicherweise verunsichert, machen vorschnell Angaben oder wissen nicht, welche Rechte sie haben.

Gerade in dieser Situation können jedoch die ersten Minuten entscheidend sein. Wer Ruhe bewahrt und seine Rechte kennt, vermeidet häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen.

Was ist eine Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung dient dazu, Beweismittel aufzufinden oder eine beschuldigte Person zu ergreifen. Da sie einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte darstellt, ist sie grundsätzlich nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss zulässig.

Nur in Ausnahmefällen – etwa bei Gefahr im Verzug – darf eine Durchsuchung auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss erfolgen.

Wie sollten Sie sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?

Auch wenn die Situation belastend ist: Bewahren Sie Ruhe.

Sie sollten insbesondere:

  • die Tür öffnen und ruhig sowie höflich bleiben,

  • sich Dienstausweise und den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen,

  • den Beschluss – soweit möglich – sorgfältig lesen,

  • keinen körperlichen Widerstand leisten,

  • keine Beweismittel verstecken oder vernichten.

Auch wenn Sie die Durchsuchung für rechtswidrig halten, sollten Sie diese nicht aktiv behindern. Ob die Maßnahme rechtmäßig war, kann später anwaltlich überprüft werden.

Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss

Werfen Sie – soweit die Situation es zulässt – einen Blick auf den Beschluss.

Achten Sie insbesondere darauf,

  • welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird,

  • wonach gesucht werden soll,

  • welche Räume durchsucht werden dürfen.

Ein Durchsuchungsbeschluss sollte grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein. Ist dies dennoch der Fall, sollte die Wirksamkeit anwaltlich überprüft werden.

Fotografieren oder kopieren Sie den Beschluss, sofern dies möglich ist. Andernfalls notieren Sie sich zumindest den wesentlichen Inhalt.

Schweigen ist Ihr wichtigstes Recht

Viele Beschuldigte versuchen während der Durchsuchung, die Situation zu erklären oder Missverständnisse auszuräumen. Genau das ist häufig ein Fehler.

Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Auch scheinbar belanglose Gespräche mit den Beamten können später Bestandteil der Ermittlungsakte werden und gegen Sie verwendet werden.

Machen Sie deshalb höflich, aber bestimmt deutlich, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Bleiben Sie während der Durchsuchung anwesend

Begleiten Sie die Durchsuchung möglichst vollständig.

So behalten Sie den Überblick darüber,

  • welche Räume durchsucht werden,

  • welche Gegenstände mitgenommen werden,

  • ob Besonderheiten oder mögliche Fehler auftreten.

Was tun, wenn Gegenstände beschlagnahmt werden?

Werden Mobiltelefone, Computer oder andere Gegenstände mitgenommen, sollten Sie der Sicherstellung beziehungsweise Beschlagnahme ausdrücklich widersprechen.

Der Widerspruch verhindert die Mitnahme zwar in der Regel nicht, kann jedoch später für die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme von Bedeutung sein.

Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch im Durchsuchungsprotokoll festgehalten wird.

Müssen Sie Schlüssel oder Passwörter herausgeben?

Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken.

Schlüssel, Passwörter oder Entsperrcodes müssen deshalb nicht ohne Weiteres herausgegeben werden.

Bei verschlossenen Schränken oder Räumen sollten Sie allerdings bedenken, dass diese im Rahmen einer rechtmäßigen Durchsuchung notfalls gewaltsam geöffnet werden können. Die dadurch entstehenden Schäden oder Kosten können Ihnen unter Umständen auferlegt werden. Aus rein praktischen Gründen kann es daher sinnvoll sein, Schlüssel herauszugeben.

Bei Mobiltelefonen, Computern oder anderen digitalen Geräten besteht ebenfalls grundsätzlich keine Verpflichtung, Passwörter oder PINs preiszugeben. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte möglichst erst nach Rücksprache mit einem Strafverteidiger entschieden werden. Werden die Zugangsdaten nicht herausgegeben, werden die Geräte häufig zur technischen Entschlüsselung an spezialisierte Stellen weitergeleitet. Die hierbei entstehenden Kosten können erheblich sein und unter bestimmten Voraussetzungen dem Beschuldigten auferlegt werden.

Wichtig: Verfügt Ihr Smartphone über eine Entsperrung mittels Fingerabdruck oder Gesichtserkennung, dürfen Ermittlungsbehörden diese nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Ihren Willen nutzen. Eine Verpflichtung, Ihre PIN oder Ihr Passwort mitzuteilen, besteht dadurch jedoch nicht.

Dokumentieren Sie den Ablauf

Ablauf.

Fertigen Sie deshalb möglichst zeitnah Notizen an.

Notieren Sie insbesondere:

  • Beginn und Ende der Durchsuchung,

  • Namen der beteiligten Beamten,

  • anwesende Personen,

  • mitgenommene Gegenstände,

  • besondere Vorkommnisse,

  • entstandene Schäden.

Diese Informationen können später für die Verteidigung von großer Bedeutung sein.

Was sollten Sie nach der Hausdurchsuchung tun?

Lassen Sie sich das Durchsuchungsprotokoll und das Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen.

Prüfen Sie, ob Ihr Widerspruch gegen die Durchsuchung oder die Beschlagnahme aufgenommen wurde.

Dokumentieren Sie entstandene Schäden durch Fotos und unterschreiben Sie nach Möglichkeit nichts. Zur Unterschrift des Durchsuchungsprotokolls sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet.

Kontaktieren Sie möglichst früh einen Strafverteidiger

Bereits während der Hausdurchsuchung können Sie versuchen, anwaltlichen Rat einzuholen. Auch wenn sich die Durchsuchung meist nicht sofort verhindern lässt, kann ein Strafverteidiger bereits wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten geben.

Die eigentliche Verteidigungsarbeit beginnt jedoch unmittelbar nach der Durchsuchung. Durch Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war, welche Beweise vorliegen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Nicht selten können bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen gestellt und in geeigneten Fällen sogar eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Je früher anwaltliche Unterstützung erfolgt, desto größer sind regelmäßig die Verteidigungsmöglichkeiten.

Sie hatten eine Hausdurchsuchung? Nehmen Sie gerne Kontakt zu meiner Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.