Kosten

Mir ist wichtig, dass Sie frühzeitig eine erste Orientierung erhalten. Daher biete ich Ihnen eine kostenlose kurze Ersteinschätzung von ca. 10 Minuten an.

Sie schildern mir in wenigen Worten Ihr Anliegen – ich teile Ihnen mit, in welchem Verfahrensstadium Sie sich befinden, wie dringend und wie ernst die Sache ist und welcher nächste Schritt sinnvoll sein kann. Diese Ersteinschätzung dient der ersten rechtlichen Einordnung und ersetzt keine umfassende rechtliche Beratung.

Für eine fundierte und belastbare Einschätzung Ihres Sachverhalts ist regelmäßig eine vertiefte Prüfung erforderlich. Gerade im Strafrecht kann es notwendig sein, (Ermittlungs-) Akten bei den zuständigen Behörden anzufordern und sorgfältig auszuwerten. Eine solche umfassende Beratung erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Beratungsgesprächs.

Die Höhe der anfallenden Kosten richtet sich dabei nach dem vorgeworfenen Delikt sowie nach Umfang und Komplexität der Angelegenheit. Selbstverständlich informiere ich Sie vorab transparent über die zu erwartenden Gebühren, damit Sie von Beginn an Klarheit haben.

Kosten im Strafrecht

Kosten im Zivilrecht

Im Bereich des Zivilrechts wird das Erstgespräch auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet. Die weiteren Kosten richten sich sodann nach dem konkreten Einzelfall, insbesondere nach dem Streitwert der Angelegenheit.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie mir dies bitte bereits bei der Kontaktaufnahme mit. Ich prüfe für Sie, ob eine Kostenübernahme möglich ist und hole ggf. eine entsprechende Deckungszusage ein.