Kosten
Kosten im Strafrecht
Erstorientierung – schnell und unverbindlich.
Mir ist wichtig, dass Sie frühzeitig eine erste rechtliche Orientierung erhalten. Deshalb biete ich Ihnen eine kurze kostenfreie Ersteinschätzung von ca. 10 Minuten an.
In diesem Gespräch schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich gebe Ihnen daraufhin eine erste rechtliche Einordnung und teile Ihnen mit, wie die Situation einzuschätzen ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Bitte beachten Sie: Diese Ersteinschätzung dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine umfassende rechtliche Beratung.
Vertiefte rechtliche Beratung.
Für eine fundierte rechtliche Bewertung Ihres Falls ist regelmäßig eine detaillierte Prüfung erforderlich. Insbesondere im Strafrecht kann es notwendig sein, Akten bei den zuständigen Behörden anzufordern und diese sorgfältig auszuwerten.
Eine solche ausführliche Beratung erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Beratungsgesprächs.
Die Kosten hierfür betragen 190,00 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Der Betrag ist im Voraus auf das Kanzleikonto zu überweisen oder in bar zum Termin mitzubringen.
Sollte es im Anschluss zu einer Mandatierung kommen, werden diese Beratungskosten auf die weiteren Anwaltsgebühren angerechnet.
Kosten einer Mandatierung.
Die Höhe der anfallenden Kosten richtet sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall. Entscheidend sind insbesondere:
der Vorwurf bzw. die rechtliche Angelegenheit
der Verfahrensstand
die zuständige Gerichtsinstanz
sowie Umfang und Schwierigkeit des Falls
Daher lassen sich die Kosten im Voraus nicht pauschal beziffern.
Je nach Fallgestaltung sind verschiedene Abrechnungsmodelle möglich:
• Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
In bestimmten, kleineren Verfahren kann die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren erfolgen. Dies ist insbesondere bei Bußgeldverfahren häufig der Fall. In vielen Fällen werden diese Kosten auch von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.
• Abrechnung auf Zeithonorarbasis
Bei komplexeren Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt transparent auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes.
• Pauschalhonorar
In geeigneten Fällen kann ein festes Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies schafft von Beginn an volle Kostentransparenz.
Ich lege großen Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur. Vor Beginn der Tätigkeit besprechen wir gemeinsam, welches Abrechnungsmodell für Ihren Fall am sinnvollsten ist.
So haben Sie jederzeit Klarheit über die entstehenden Kosten und behalten die volle Kontrolle.
Kosten im Zivilrecht
Erste rechtliche Einschätzung.
Im Zivilrecht erfolgt die erste umfassende rechtliche Beratung im Rahmen eines kostenpflichtigen Erstgesprächs.
Die Kosten für dieses Erstgespräch betragen 190,00 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Auch dieser Betrag ist im Voraus auf das Kanzleikonto zu überweisen oder zum Termin in bar mitzubringen.
In diesem Gespräch erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls sowie eine Einschätzung der möglichen nächsten Schritte.
Kosten der weiteren Tätigkeit.
Die weiteren Kosten richten sich nach dem konkreten Einzelfall. Maßgeblich ist insbesondere der sogenannte Streitwert, also der wirtschaftliche Wert der Angelegenheit. Die Abrechnung erfolgt insoweit auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Rechtsschutzversicherung.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie mir dies bitte bereits bei der Kontaktaufnahme mit.

