Vertretung von Geschädigten von Straftaten – Nebenklage, Opferrechte und Schadensersatz

Opfer einer Straftat geworden? Sie müssen Ihre Rechte nicht allein durchsetzen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen neben der eigentlichen Belastung oft viele offene Fragen im Raum: Welche Rechte habe ich im Strafverfahren? Wie kann ich mich schützen? Und wie bekomme ich Schadensersatz oder Schmerzensgeld?

Viele Betroffene fühlen sich in dieser Situation allein gelassen – insbesondere, wenn sie zusätzlich als Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren aussagen sollen.

Als Verletzte*r einer Straftat haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und Ihre Interessen zu schützen.

Ich unterstütze und begleite Sie dabei, Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen und Ihre Interessen im Strafverfahren wirksam durchzusetzen – als Rechtsanwältin für Strafrecht in Osnabrück und Umgebung.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

• Nebenklagevertretung
Aktive Wahrnehmung Ihrer Rechte im Strafverfahren und Begleitung durch das gesamte Verfahren

• Zeugenbeistand
Rechtliche Unterstützung und Begleitung während polizeilicher und gerichtlicher Vernehmungen

• Täter-Opfer-Ausgleich
Beratung und Vertretung im Rahmen einer möglichen außergerichtlichen Konfliktlösung

• Schmerzensgeld und Schadensersatz
Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Adhäsionsverfahren oder in einem gesonderten zivilrechtlichen Verfahren

Ihre Ansprechpartnerin in Osnabrück, Umgebung und bundesweit.

Ich vertrete Geschädigte von Straftaten als Nebenklagevertreterin und Zeugenbeistand in Osnabrück und Umgebung sowie auch bundesweit. Dabei steht für mich eine klare, diskrete und durchsetzungsstarke Interessenvertretung im Vordergrund.

Wenn Sie von einer Straftat betroffen sind oder als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen sollen, sollten Sie Ihre Rechte frühzeitig prüfen lassen.

Kontaktieren Sie mich, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.