Opfer einer Straftat geworden? Diese Rechte haben Sie im Strafverfahren

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, fühlt sich häufig nicht nur durch die Tat selbst belastet. Viele Betroffene leiden unter Angst, Unsicherheit oder dem Gefühl, die Kontrolle über die Situation verloren zu haben. Hinzu kommen Vernehmungen bei der Polizei, Gerichtstermine und die Sorge, dem Beschuldigten erneut begegnen zu müssen.

Viele wissen nicht, dass Opfer im Strafverfahren weit mehr Rechte haben, als lediglich als Zeuge auszusagen. Das Gesetz sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, Betroffene zu schützen und ihnen eine aktive Rolle im Strafverfahren einzuräumen.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechte.

Nebenklage - Mehr als nur Zeuge sein

Bei vielen Straftaten können sich Geschädigte dem Strafverfahren als sogenannte Nebenkläger anschließen. Dies kommt insbesondere bei Sexualdelikten, Körperverletzungen, Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung oder anderen schweren Gewalttaten in Betracht. Auch Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen zur Nebenklage berechtigt sein, etwa wenn ein nahestehender Mensch durch eine Straftat getötet wurde.

Die Nebenklage ermöglicht es Ihnen, Ihre Interessen aktiv im Strafverfahren wahrzunehmen. Sie dürfen während der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein, sich anwaltlich vertreten lassen, Fragen stellen, Beweisanträge stellen und unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen.

Dadurch sind Sie nicht nur Zeuge des Verfahrens, sondern können Ihre Rechte aktiv wahrnehmen.

Kostenfreier Opferanwalt - Wann übernimmt die Staatskasse die Kosten?

Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein eigener Rechtsanwalt auf Staatskosten beigeordnet werden kann.

Notwendige Beiordnung:
Bei bestimmten schweren Straftaten sieht das Gesetz vor, dass dem Nebenkläger auf Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet wird. Dies betrifft insbesondere viele Sexualdelikte, versuchte Tötungsdelikte sowie weitere schwerwiegende Gewalt- und Freiheitsdelikte. Der entscheidende Vorteil: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kommt es weder auf die Einkommensverhältnisse des Opfers noch auf die Erfolgsaussichten an. Die Kosten des Opferanwalts werden von der Staatskasse übernommen.

Prozesskostenhilfe:
Liegt kein Fall der notwendigen Beiordnung vor, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts beantragt werden.

Anders als bei der notwendigen Beiordnung werden hier die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft. Das Gericht bewertet also, ob der Antragsteller bedürftig ist. Außerdem wird u.a. geprüft, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten bietet.

Hinweis für die anwaltliche Erstberatung:
Opfer einer Straftat können in vielen Fällen für die anwaltliche Erstberatung einen Beratungsscheck des Weißen Rings erhalten. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin bei dem für Sie zuständigen Standort des Weißen Rings und schildern dort den Sachverhalt.

Der Beratungsscheck wird über 190,00 € brutto ausgestellt und deckt die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung vollständig ab. Für das Erstgespräch entstehen Ihnen in diesem Fall keine Kosten. Den Beratungsscheck bringen Sie sodann zu Ihrem Beratungstermin mit.

Den für Sie zuständigen Standort des Weißen Rings können Sie hier ermitteln: https://weisser-ring.de/standorte

Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein Strafverfahren stellt für viele Betroffene eine erhebliche emotionale Belastung dar. Vernehmungen, Gerichtstermine und die Konfrontation mit dem Beschuldigten können Ängste verstärken. Hier kann eine psychosoziale Prozessbegleitung helfen. Speziell geschulte Fachkräfte begleiten Betroffene während des gesamten Strafverfahrens, bereiten auf Termine vor und stehen als feste Ansprechpersonen zur Verfügung.

Die psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt jedoch keine anwaltliche Vertretung. Während Prozessbegleiter emotionale Unterstützung leisten, vertritt ein Rechtsanwalt Ihre rechtlichen Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Schmerzensgeld und Schadensersatz

Wer durch eine Straftat verletzt wurde, kann häufig Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Ansprüche bereits im Strafverfahren im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden. Dadurch lässt sich ein zusätzliches Zivilverfahren in geeigneten Fällen vermeiden.

Ob dieser Weg sinnvoll ist oder eine gesonderte zivilrechtliche Klage bessere Erfolgsaussichten bietet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Warum anwaltliche Unterstützung so wichtig ist

Gerade zu Beginn eines Strafverfahrens werden häufig wichtige Weichen gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung hilft dabei, Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen, Anträge rechtzeitig zu stellen und mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu sichern.

Zugleich kann geprüft werden, ob Ihnen ein kostenfreier Opferanwalt oder eine psychosoziale Prozessbegleitung zustehen.

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Nehmen Sie gerne Kontakt mit meiner Kanzlei auf. Gemeinsam besprechen wir, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrer individuellen Situation zustehen und wie Ihre Rechte bestmöglich durchgesetzt werden können.