Wie verhalte ich mich?
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Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, gilt zunächst: Ruhe bewahren.
Das oberste Gebot lautet, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten oder gegenüber der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Unüberlegte Aussagen können später nur schwer korrigiert werden und Ihre Verteidigung erheblich erschweren.
Wichtig zu wissen: Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie in der Regel nicht folgen. Sie sind weder verpflichtet, dort zu erscheinen noch eine Aussage zu machen. In vielen Fällen ist es daher der klügere Weg, zunächst keine Angaben zu machen.
Stattdessen sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Im besten Fall kontaktieren Sie umgehend mich als Ihre Verteidigerin. Ich werde mich für Sie bei den Ermittlungsbehörden bestellen und zunächst Akteneinsicht beantragen.
Erst wenn bekannt ist, was genau Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen, kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Bis dahin gilt: Schweigen ist Ihr gutes Recht – und oft der wichtigste erste Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung.
Sie befinden sich zu diesem Zeitpunkt im sog. Ermittlungsverfahren.
Mein oberstes Ziel ist es, das Verfahren möglichst bereits im Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung zu bringen, sodass es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung kommt. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen sich eine Hauptverhandlung nicht vermeiden lässt oder sogar der sinnvollere Weg ist. Auch in diesen Fällen stehe ich Ihnen mit klarer Strategie und konsequenter Vertretung zur Seite.
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Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafrecht, das ohne mündliche Verhandlung ergeht. Mit Zugang des Strafbefehls beginnt eine zweiwöchige Einspruchsfrist.
Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – und kann anschließend nicht mehr angegriffen werden. Umso wichtiger ist es, unverzüglich zu reagieren.
Ich empfehle Ihnen daher, mich frühzeitig als Ihre Strafverteidigerin zu kontaktieren. Ich lege fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantrage anschließend Akteneinsicht, um genau zu prüfen, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweislage vorliegt.
Auf dieser Grundlage besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, den Einspruch aufrechtzuerhalten und eine mündliche Verhandlung vor Gericht zu führen. In anderen Fällen kann es jedoch auch strategisch sinnvoll sein, den Einspruch zurückzunehmen und den Strafbefehl zu akzeptieren.
Sie erhalten von mir stets eine ehrliche, klare und auf Ihren Fall zugeschnittene Einschätzung, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
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Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, das Verfahren vor Gericht zu bringen. Jetzt ist es wichtig, ruhig zu bleiben und frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ich werde für Sie Akteneinsicht beantragen, um die Vorwürfe und die Beweislage genau zu prüfen. Auf Grundlage des Aktenmaterials entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie und besprechen das weitere Vorgehen.
Ziel ist es stets, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen – im Idealfall einen Freispruch, andernfalls eine möglichst milde Strafe.
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Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, ist das eine belastende Situation. Ich stehe Ihnen als Ihre Stimme im Strafverfahren zur Seite – sei es über die Nebenklage, den Zeugenbeistand oder die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Gemeinsam klären wir, welche Möglichkeiten Ihnen zustehen und ich setze mich dafür ein, dass Ihre Interessen und Rechte im Verfahren berücksichtigt werden. Sie sind in dieser Situation nicht allein – ich begleite Sie mit Klarheit, Empathie und Entschlossenheit.
In jeder Phase gilt:
Sie sind nicht allein. Ich begleite Sie zuverlässig und setze mich konsequent für Ihre Rechte ein.
