Rechtsgebiete

Qualität entsteht durch Konzentration.

Ich bin überzeugt, dass anwaltliche Vertretung nur dann wirklich erfolgreich sein kann, wenn sie auf Spezialisierung beruht. Aus diesem Grund liegt mein klarer Fokus auf dem Strafrecht. Ich übernehme die bundesweite Verteidigung in Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ebenso stehe ich Opfern von Straftaten engagiert und konsequent zur Seite.

Darüber hinaus unterstütze ich Betroffene im Bereich des Gewaltschutzes, insbesondere bei der Durchsetzung von Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Ergänzend bin ich im Zivilrecht im Bereich des Verkehrsrechts tätig, insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen.

    • Allgemeines Strafrecht

      (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Beleidigung, Sachbeschädigung, Nötigung, usw.)

    • Sexualstrafrecht

    • Jugendstrafrecht

    • Kapitaldelikte

      (= besonders schwere Straftaten gegen das Leben)

    • Betäubungsmittelstrafrecht

    • Verkehrsstrafrecht

    • Pflichtverteidigung

  • Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts berate und vertrete ich Sie bei sämtlichen Bußgeldverfahren. Dazu zählen unter anderem:

    • Geschwindigkeits-

      überschreitungen

    • Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss

    • Rotlichtverstöße

    • Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands

    • Vertretung bei der Nebenklage zur aktiven Wahrnehmung Ihrer Rechte im Strafverfahren

    • Tätigkeit als Zeugenbeistand während Ihrer Vernehmung

    • Beratung und Begleitung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs

    • Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren

    • Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen und durchsetzen

    • Kontakt- und Näherungsverbote erwirken und absichern

    • Begleitung im gerichtlichen Verfahren

    • Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen

    • Regulierung von Sachschäden, Nutzungsausfall und Verdienstausfall

    • Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen

    • Beratung bei Mitverschuldensfragen

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.
— Gerhard Strate